Lang und Schiller
Steuerberatungs GmbH & Co KG

Steuernews für Ärzte

Steuerreform 2009

Die Steuerreform 2009 liegt als Gesetzesentwurf vor und soll bis Ostern das Parlament passieren. Basis dieser Informationen ist der aktuelle Gesetzesentwurf. Änderungen durch Begutachtungen und das Parlament sind also noch möglich. ...mehr

Wie sicher sind Ihre Einlagen bei der Bank?

Der Gesetzgeber hat in Anbetracht der aktuellen Finanzkrise gesetzliche Rahmenbedingungen zur Einlagensicherung von Spareinlagen bei Banken geschaffen. ...mehr

Absetzbarkeit mildtätiger Spenden ab 2009 angekündigt

Bei einem Spendengipfel mit Vertretern von Hilfsorganisationen und vom Finanzministerium wurde eine politische Einigung über die grundsätzliche steuerliche Absetzbarkeit von mildtätigen Spenden ab 1.1.2009 erzielt. ...mehr

Senkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel

Die Umsatzsteuer auf Arzneimittel wurde zu Beginn des Jahres von 20 % auf 10 % gesenkt. Ein Erlass des Bundesministeriums für Finanzen stellt nun klar, welche Arzneimittel betroffen sind. ...mehr

Hausanteil bei ärztlichen Sondergebühren

Bei Krankenhausärzten wird oft für die Nutzung der Einrichtungen der Krankenanstalt ein sogenannter Hausanteil abgezogen. Dieser Hausanteil kann von der Einkommensteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Zusätzlich wurde auch oft das sogenannte Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 12 % steuerlich berücksichtigt. ...mehr

Wie sicher sind Ihre Einlagen bei der Bank?

Im Bankwesengesetz werden nun vorläufig Einlagen (Spar-, Termin-, Giro- und Bauspareinlagen) von natürlichen Personen (egal ob Privat- oder Betriebsvermögen) in voller Höhe gesichert. Einlagen von Gläubigern, die keine natürlichen Personen sind, sind nur zu 90 % gesichert und dies nur bis zu einem Höchstbetrag von € 20.000.

Für Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften erhöht sich dieser Höchstbetrag auf € 50.000. Diese Änderungen des Bankwesengesetzes wurden rückwirkend zum 1.10.2008 eingeführt und sind bis 31.12.2009 gültig. Danach gilt – wie von der EU als Minimum geplant – eine Grenze von € 100.000. Von der Einlagensicherung natürlich nicht betroffen sind Einzel-Aktien oder Produkte, die Aktien enthalten (z. B. Investmentfonds etc.).

Stand: 16. Februar 2009

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