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Telefonkosten vom Privatapparat als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten ...mehr

Unser Tipp:

Kosten für betrieblich bzw. beruflich veranlasste Telefonate (Gesprächs- und Grundgebühr) stellen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten dar. Diese sind grundsätzlich von Amts wegen zu berücksichtigen. Als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen sind jedoch auf Verlangen der Abgabenbehörde nachzuweisen oder, wenn dies nicht möglich ist, wenigstens glaubhaft zu machen.

Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 28.5.2008 festgestellt, dass ein Einzelgesprächsnachweis über betriebliche bzw. berufliche Telefonate, die von einem Privattelefon getätigt werden, regelmäßig nicht zumutbar ist: der betriebliche bzw. berufliche Anteil kann geschätzt werden. Im Urteil wurde ein betrieblicher bzw. beruflicher Anteil von 40 % beim Festnetz und 60 % beim Mobiltelefon als angemessen beurteilt.

Stand: 15. August 2008

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