Ferienlager kann als Kinderbetreuung absetzbar
sein
Die Betreuungskosten in einer Ferienschule oder in einem Ferienlager sind
absetzbar, sofern die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte
Person erfolgt. Kosten für Verpflegung und Unterkunft,
Sportveranstaltungen, Fahrtkosten zum und vom Ferienlager,
Nachhilfeunterricht sind nicht absetzbar. In der Rechnung sind
Gesamtkosten und die abzugsfähigen Kosten für die Kinderbetreuung
detailliert darzustellen.
Pädagogisch qualifizierte Person
Die Betreuungsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für
Betreuungspersonen vom vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 21.
Lebensjahr ist der Nachweis einer Ausbildung im Mindestausmaß von 16
Stunden notwendig, sonst reichen acht Stunden. Auch Au-Pair-Kräfte haben
einen 8- oder 16-Stundenkurs innerhalb der ersten beiden Monate in
Österreich zu absolvieren. Die Erfahrung durch einen früheren
Au-Pair-Aufenthalt reicht als Nachweis nicht aus.
Dieser 8- oder 16-Stundenkurs umfasst eine Ausbildung in frühkindlicher Erziehung und Ernährung. Wurden die Kenntnisse im Rahmen anderer Ausbildungen (diese sind in einem weiteren Erlass geregelt) erworben, werden diese anerkannt, wenn die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen ist. Sonst kann die Bildungseinrichtung (Schule oder Universität) – sofern die Ausbildungsinhalte im Rahmen dieser Ausbildung im vorgesehenen Ausmaß bereits vermittelt wurden – die Absolvierung eines 8- oder 16-Stundenkurses bestätigen. Pädagogische Kurse im Rahmen anderer Studien werden nicht anerkannt. Die Ausbildung zur Kinderbetreuung und Kindererziehung (8- oder 16-Stundenkurs) kann in Organisationen, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend veröffentlicht sind (http://www.bmwfj.gv.at), absolviert werden.
Belege für Kinderbetreuung aufbewahren
Rechnungen und Einzahlungsbestätigungen (ab 1.1.2009) betreffend
Kinderbetreuung sollten unbedingt aufbewahrt werden, bzw. wenn diese nicht
mehr vorhanden sind, noch einmal angefordert werden.
Da es bisher nicht notwendig war, die Belege dieser privaten Ausgaben aufzubewahren, möchten wir dringend darauf hinweisen, dass es ab diesem Jahr bares Geld bringen kann, wenn man mit diesen Unterlagen sorgsam umgeht und diese wie andere Belege für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen aufbewahrt.
Stand: 12. August 2009