Grund der Erhöhung: Sie soll für Pendler einen Ausgleich für die Erhöhung der Mineralölsteuer von 3 Cent bzw. 5 Cent pro Liter Benzin bzw. Diesel darstellen.
Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg)
sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag
abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den
tatsächlichen Kosten zusteht.
Ein (zusätzliches) Pendlerpauschale in der Form von
Werbungskosten ist vorgesehen, wenn die einfache Wegstrecke 20
km übersteigt und die Benützung von Massenverkehrsmitteln
zumutbar ist (kleines Pendlerpauschale). Das
große Pendlerpauschale steht zu, wenn kein
Massenverkehrsmittel zumutbar ist und die
einfache Wegstrecke 2 km übersteigt. (siehe
Tabelle)
kleines Pendlerpauschale
| Entfernungen der einfachen Wegstrecke | jährlich in € ab 1.7.2007 | jährlich in € bisher |
| ab 20 km | 546,00 | 495,00 |
| ab 40 km |
1.080,00 | 981,00 |
| ab 60 km | 1.614,00 | 1.467,00 |
großes Pendlerpauschale
| Entfernungen der einfachen Wegstrecke | jährlich in € ab 1.7.2007 | jährlich in € bisher |
| ab 2 km | 297,00 | 270,00 |
| ab 20 km |
1.179,00 | 1.071,00 |
| ab 40 km | 2.052,00 | 1.863,00 |
| ab 60 km | 2.931,00 | 2.664,00 |
Stand: 15. Mai 2007