Lang und Schiller
Steuerberatungs GmbH & Co KG

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Hausbetreuung

Gänzliche Strafamnestie bei Meldung bis 30.6.2008 ...mehr

Schenkungsmeldegesetz 2008

Im Stadium einer Regierungsvorlage ...mehr

Verbot der Naturalrabatte bei Hausapotheken

VfGH hält dieses Verbot für nicht verfassungswidrig ...mehr

Vermieter

Nachträgliche Werbungskosten bei einer Wohnungsvermietung ...mehr

Keine Hausapotheke für „approbierte Ärzte“

Dies entschied nun der Verwaltungsgerichtshof ...mehr

Vermieter

Aufwendungen, die der Steuerpflichtige nach Beendigung der Vermietung oder nach Aufgabe der Vermietungsabsicht für die Renovierung der (ehemals vermieteten) Wohnung vornimmt, um sie selbst zu bewohnen, sind privat veranlasst.

Das gilt auch dann, wenn diese Aufwendungen erforderlich waren, um kleinere Schäden und Abnützungen durch den vorherigen Nutzer der Wohnung zu beseitigen. Aufwendungen zur Beseitigung eines Schadens, der die mit dem gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache verbundene Abnutzung deutlich übersteigt, insbesondere eines mutwillig verursachten Schadens, sind jedoch nachträgliche Werbungskosten.

Stand: 15. Mai 2008

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