Lang und Schiller
Steuerberatungs GmbH & Co KG

Steuernews für Ärzte

Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2007/08

Dass Sie mit dem Nachdenken über mögliche und/oder gebotene steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel nicht mehr Zeit vergeuden als unbedingt notwendig, soll die nachfolgende Checkliste sicherstellen. Die Checkliste stellt auf die Besonderheiten der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – die übliche Ärztebuchhaltung – ab. ...mehr

Änderung des Kinderbetreuungsgeldes ab 1.1.2008

Mit 1.1.2008 tritt die Änderung des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) in Kraft. Die Neuregelung ist nun nach einem langen politischen Diskussionsprozess als Gesetz beschlossen worden (Nationalratsbeschluss am 17.10.2007, Zustimmung des Bundesrates am 31.10.2007). ...mehr

Familienbeihilfe: Erhöhung der Zuverdienstgrenze und der Geschwisterstaffelung ab 2008

Ab Beginn 2008 gibt es zwei wichtige Änderungen bei der Familienbeihilfe: Zum einen wird die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder von derzeit € 8.725,00 auf € 9.000,00 geändert, zum anderen wird die Familienbeihilfe ab dem zweiten Kind erhöht. ...mehr

Bausparprämie steigt 2008

Mit 1.1.2008 steigt die staatliche Förderprämie von 3,5 % (Wert 2007) auf 4 % der Einzahlung. ...mehr

Voraussichtliche GSVG/FSVG-Werte für 2008

Die Veröffentlichung dieser Werte im Bundesgesetzblatt ist abzuwarten. ...mehr

Bausparprämie steigt 2008

Das sind also € 40,00 für einen Vertrag, welcher der Fördergrenze von € 1.000,00 pro Jahr entspricht. Diese Anpassung betrifft nicht nur neu abgeschlossene, sondern auch alle bereits laufenden „Bausparer“. Zweiter Faktor für den Ertrag des Bausparers ist der Zinssatz, den die Bausparkassen herausgeben. Als Bausparer hat man Anspruch auf ein günstiges Darlehen. Die normale Laufzeit eines Bausparvertrages beträgt sechs Jahre. Die Einzahlung kann einmal (€ 6.000,00), jährlich (€ 1.000,00)  bzw. monatlich (€ 83,33) erfolgen. Löst man den Vertrag vorzeitig auf, muss man grundsätzlich die staatliche Förderprämie zurückzahlen.
Ist jedoch der Grund für die Auflösung die Bestreitung der Kosten für Aus- und Weiterbildung oder Pflegekosten (u. a. Ausgaben für Pflegeheimplätze, Verdienstentgang wegen Betreuung von Angehörigen oder Kurkosten), braucht die Prämie nicht zurückbezahlt werden.

Stand: 15. November 2007

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