Das sind also € 40,00 für einen Vertrag, welcher der Fördergrenze von €
1.000,00 pro Jahr entspricht. Diese Anpassung betrifft nicht nur neu
abgeschlossene, sondern auch alle bereits laufenden „Bausparer“. Zweiter
Faktor für den Ertrag des Bausparers ist der Zinssatz, den die
Bausparkassen herausgeben. Als Bausparer hat man Anspruch auf ein
günstiges Darlehen. Die normale Laufzeit eines Bausparvertrages beträgt
sechs Jahre. Die Einzahlung kann einmal (€ 6.000,00), jährlich (€
1.000,00) bzw. monatlich (€ 83,33) erfolgen. Löst man den Vertrag
vorzeitig auf, muss man grundsätzlich die staatliche Förderprämie
zurückzahlen.
Ist jedoch der Grund für die Auflösung die Bestreitung der Kosten für
Aus- und Weiterbildung oder Pflegekosten (u. a. Ausgaben für
Pflegeheimplätze, Verdienstentgang wegen Betreuung von Angehörigen oder
Kurkosten), braucht die Prämie nicht zurückbezahlt werden.
Stand: 15. November 2007