Lang und Schiller
Steuerberatungs GmbH & Co KG

Steuernews für Klienten

Umsatzsteuer von grenzüberschreitenden Dienstleistungen ab 2010

Das Abgabenänderungsgesetz 2009, welches bisher als Regierungsvorlage vorliegt, bringt eine Neuregelung des Leistungsortes bei Dienstleistungen. Das Abgabenänderungsgesetz setzt damit das Mehrwertsteuerpaket der EU um. ...mehr

Kurzarbeit Neu

Kurzarbeit ist die befristete Herabsetzung der Normalarbeitszeit. Ziel ist es, die Beschäftigung bei unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu sichern. ...mehr

Steuerbefreiung für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen

Im Ministerialentwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2009 ist eine Einkommensteuerbefreiung für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen vorgesehen, die von gemeinnützigen, auf dem Gebiet des Körpersports tätigen, Rechtsträgern an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer gewährt werden kann. ...mehr

Unser Tipp

Tierhaltung in Mietwohnungen ...mehr

Änderung der Gruppenbesteuerung

Das Abgabenänderungsgesetz 2009, welches als Regierungsvorlage vorliegt, bringt auch einige Änderungen für Unternehmensgruppen. Dazu gehören ein einheitlicher Bilanzstichtag und eine Nachversteuerung bei qualifizierter Umfangminderung bei einem ausländischen Gruppenmitglied. ...mehr

Steuerbefreiung für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen

Auch schon nach bisheriger Praxis wurden nach den Vereinsrichtlinien des BMF an Sportler und Sportbetreuer ausgezahlte Kostenersätze in bestimmtem Umfang steuerfrei belassen. Die Vereinsrichtlinien basieren aber auf keiner verbindlichen Rechtsgrundlage. Die geplanten Gesetzesänderungen sollen dieses Problem beheben.

Die Neuregelung soll eine einfache und klare Rechtsgrundlage für gemeinnützige Sportvereine schaffen, wonach Kostenersätze (pauschale Fahrt- und Reisekostenentschädigungen) für die mit der sportlichen Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen von Sportlern, Schiedsrichtern und Sportbetreuern (z. B. Trainer, Masseure) bis zu einer Höhe von € 30,00 pro Tag bzw. maximal € 540,00 pro Kalendermonat steuer- und sozial-versicherungsfrei ausgezahlt werden können.

Mit dieser Regelung sollen eine Vereinheitlichung von steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sowie die entsprechende Befreiung von der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleich erreicht werden. Von der Sozialversicherung sind jedoch nur nebenberuflich tätige Sportler bzw. Sportbetreuer befreit, sodass ein entsprechender Versicherungsschutz für hauptberuflich Tätige sichergestellt ist.

Die Steuerbefreiung ist als Freibetrag konstruiert, sodass bei Auszahlung höherer Beträge nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig wird. Sofern der Sportler im Veranlagungsverfahren tatsächlich Fahrt- und Reisekosten geltend macht, führen diese nur insoweit zu Betriebsausgaben oder Werbungskosten, als sie die pauschalen steuerfreien Fahrt- und Reisekostenentschädigungen übersteigen.

Die geplante Neuregelung ist aber nicht frei von Kritik. Einerseits würden Aktive, die für Sportvereine tätig sind, gegenüber jenen, die im Kultur- oder Sozialbereich Leistungen erbringen, bevorzugt werden.

Andererseits blieben auch Details ungeregelt. So wird der Begriff Reise nicht näher definiert und es ist unklar, ob z. B. die einschlägige Rechtsprechung (mit bestimmter Mindestdauer und -entfernung sowie Reisedauer) anzuwenden ist.

Die Regelung sieht auch nicht vor, wie solche Reisen dokumentiert und gegebenenfalls nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden müssen.

Stand: 11. Mai 2009

hCards

Logo von Lang und Schiller, Steuerberatungs GmbH & Co KG
Lang und Schiller, Steuerberatungs GmbH & Co KG, work: Kirchstraße 9a, 6900 Bregenz, Österreich, work: +43 5574 46252-0, fax: +43 5574 46252-21

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 4, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20