Lang und Schiller
Steuerberatungs GmbH & Co KG

Begünstigter Empfängerkreis für Spenden

Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen. Im Hinblick auf diese Tatsache wären sie nicht als Sonder- oder als Betriebsausgabe abzugsfähig. Das Gesetz erlaubt aber ausdrücklich, die Abzugsfähigkeit von Zahlungen an bestimmte Einrichtungen.

Abzugsfähig sind Spenden an Einrichtungen, die ausdrücklich im Gesetz aufgezählt werden. Darunter fallen Zuwendungen an:

  • Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen;
  • Durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betreut sind;
  • Die Österreichische Akademie der Wissenschaft
  • Die österreichische Nationalbibliothek, die Diplomatische Akademie, das Österreichische archäologische Institut und das Institut für Österreichische Geschichtsforschung zur Durchführung der diesen Einrichtungen gesetzlich obliegenden Aufgaben;
  • Museen sowohl von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie auch von privaten Rechtsträgern, wenn diese mit einem öffentlich rechtlichen vergleichbar sind.
  • Das Bundesdenkmalamt
  • Gemeinnützige Dachverbände von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren ausschließlicher Zweck die Förderung des Behindertensportes ist.

Zusätzlich zu diesen Einrichtungen, sind alle Zuwendungen an Organisationen abzugsfähig, die auf der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht werden. Um auf diese Liste zu gelangen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das vorliegen der Voraussetzungen wird für alle Bundesländer vom Finanzamt Wien 1/23 geprüft.

Diese Liste umfasst Einrichtungen, die

  • Forschung und Lehre betreiben und
  • sich mit mildtätigen Zwecken beschäftigen, auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe und/oder der Katastrophenhilfe betätigen oder für diese Zwecke Spenden sammeln.

Mit diesem Link gelangen Sie direkt zu der Liste der begünstigten Spendenempfänger: http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/show_mast.asp

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen. Im Hinblick auf diese Tatsache wären sie nicht als Sonder- oder als Betriebsausgabe abzugsfähig. Das Gesetz erlaubt aber ausdrücklich, die Abzugsfähigkeit von Zahlungen an bestimmte Einrichtungen.

Abzugsfähig sind Spenden an Einrichtungen, die ausdrücklich im Gesetz aufgezählt werden. Darunter fallen Zuwendungen an:

  • Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen;
  • Durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betreut sind;
  • Die Österreichische Akademie der Wissenschaft
  • Die österreichische Nationalbibliothek, die Diplomatische Akademie, das Österreichische archäologische Institut und das Institut für Österreichische Geschichtsforschung zur Durchführung der diesen Einrichtungen gesetzlich obliegenden Aufgaben;
  • Museen sowohl von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie auch von privaten Rechtsträgern, wenn diese mit einem öffentlich rechtlichen vergleichbar sind.
  • Das Bundesdenkmalamt
  • Gemeinnützige Dachverbände von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren ausschließlicher Zweck die Förderung des Behindertensportes ist.

Zusätzlich zu diesen Einrichtungen, sind alle Zuwendungen an Organisationen abzugsfähig, die auf der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht werden. Um auf diese Liste zu gelangen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das vorliegen der Voraussetzungen wird für alle Bundesländer vom Finanzamt Wien 1/23 geprüft.

Diese Liste umfasst Einrichtungen, die

  • Forschung und Lehre betreiben und
  • sich mit mildtätigen Zwecken beschäftigen, auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe und/oder der Katastrophenhilfe betätigen oder für diese Zwecke Spenden sammeln.

Mit diesem Link gelangen Sie direkt zu der Liste der begünstigten Spendenempfänger: http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/show_mast.asp

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