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Mitarbeiterprämie für 2025 ist nur von der Lohnsteuer befreit.

Steuernews-TV Oktober 2025

Entsprechend der Neuregelung der Mitarbeiterprämie im Budgetbegleitgesetz 2025 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, im Kalenderjahr 2025 eine steuerfreie Prämie von maximal € 1.000,00 auszuzahlen. Was dabei zu beachten ist und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, erfahren Sie in Steuernews-TV.

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Mitarbeiterprämie für 2025 ist nur von der Lohnsteuer befreit

Entsprechend der Neuregelung der Mitarbeiterprämie im Budgetbegleitgesetz 2025 haben Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr 2025 maximal 1.000,00 Euro an steuerfreier Prämie auszuzahlen. Für das Jahr 2026 ist eine Verlängerung der Mitarbeiterprämie unter entsprechender Evaluierung geplant.

Anders als die Vorgängerregelung, welche eine gänzliche Befreiung von der Abgabenpflicht vorsah, ist die Mitarbeiterprämie 2025 nur von der Lohnsteuer befreit. In Bezug auf die Sozialversicherung inkl. betrieblicher Vorsorge, dem Dienstgeberbeitrag (DB), dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und der Kommunalsteuer besteht hingegen keine Befreiung mehr.

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