Seitenbereiche

Aktuelles

Nachfrist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss von 16. – 20. Jänner 2023.

Die Frist für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss (Förderzeitraum Februar – September 2022) endete grundsätzlich am 28.11.2022. Laut Website der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH – www.aws.at ) ist eine weitere Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen innerhalb einer Nachfrist von 16. – 20. Jänner 2023 möglich (vorbehaltlich der Änderung der Förderrichtlinie).

Die aufgrund der Nachfrist anzupassende Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Diese Informationen sind von Stand 21.12.2022 und können sich ändern. Weitere und detailliertere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen finden Sie auf der Homepage der aws (https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/).

Stand: 28. Dezember 2022

Bild: Jiri Hera - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns
Wir sind Steuerberater in Bregenz/Vorarlberg und in 1010 Wien. Sie wünschen sich einen zuverlässigen Partner, der fest an Ihrer Seite steht und Ihre Interessen allzeit im Blick behält? Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.

Sie haben Fragen zum Steuerrecht?

Erstgespräch vereinbaren
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.