Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Kammermitglieder | ||
KRANKENVERSICHERUNG | PENSIONSVERSICHERUNG | |
Beitragssatz | 6,80 % | 18,50 % |
Mindestbeitragsgrundlage | € 551,10 / Monat € 6.613,20 / Jahr |
|
Höchstbeitragsgrundlage | € 7.525,00 / Monat € 90.300,00 / Jahr |
Unfallversicherung € 144,84 /Jahr bzw. € 12,07/Monat
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | € 551,10 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 826,65 |
Höchstbeitragsgrundlage: | |
täglich monatlich jährlich für Sonderzahlungen |
€ 215,00 € 6.450,00 € 12.900,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 7.525,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 26. November 2024
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Wir über uns
Wir sind Steuerberater in Bregenz/Vorarlberg und in 1010 Wien. Sie wünschen sich einen zuverlässigen Partner, der fest an Ihrer Seite steht und Ihre Interessen allzeit im Blick behält? Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.